Kassenleistungen
Kassenärztliche Heilmittelverordnungen
Diese werden von uns direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Erwachsene Patienten haben einen Eigenanteil von 10% des Rezeptwertes plus 10,-€ pro Rezept zu leisten. Dieser Eigenanteil ist zur ersten bzw. zweiten Behandlung fällig.
Privatärztliche Verordnungen
Auf Grundlage der Verordnung Ihres Arztes vereinbaren wir mit Ihnen einen Honorarvertrag. Nach Abschluss der Behandlungen erhalten Sie von uns eine Rechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer Kasse zur Kostenerstattung einreichen. Die Kosten werden von allen privaten Krankenversicherungen übernommen. Die Höhe der Erstattungskosten hängt zumeist vom individuellen Vertragsabschluss ab.
Weiterbehandlung ohne Rezept
Ist eine ärztliche Verordnung, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr möglich, können Sie in Absprache mit unseren Therapeuten Ihre eigene Behandlung selbst in die Hand nehmen.
Sie brauchen vom Arzt ein grünes Rezept, das eine Diagnose und eine Behandlungsempfehlung enthält und Sie können unabhängig von Arzt und Krankenkasse auf eigene Kosten weiter behandelt werden, bis Ihre Gesundheit Ihrer persönlichen Vorstellung und Ihren Alltagsbelastungen entspricht.
Somit werden die Voraussetzungen zur Behandlung mit therapeutischem Ansatz erfüllt.
Eine Therapie mit einer Heilungsabsicht ist nämlich ohne ärztliches Rezept in der Physiotherapie nicht erlaubt.
Ein "grünes" Rezept ist ein Privatrezept. Darauf verordnet de Arzt Behandlungen und /oder eine spezielle Behandlungstechnik, die nicht im Heilmittelkatalog aufgeführt sind. Dieses sind auch die Techniken, die Sie bei uns im Angebot der Zusatzleistungen finden.
Das grüne Rezept signalisiert dem Patienten, dass die Anwendung einer spezifischen Behandlung medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Mit diesem Rezept unterliegen Sie keiner zeitlichen Reglementierung.
Die Weiterbehandlung ist möglich, wenn
- die ärztliche Diagnose nicht älter als ein halbes Jahr ist,
- die gleiche Diagnose und das gleiche Beschwerdebild vorliegt.
So wird dann die Behandlung als Fortführung eines Rezeptes oder als Überbrückung bis zum nächstmöglichen Rezept (12 Wochen nach dem letzten Behandlungsdatum lt. gesetzlicher Krankenkasse) durchgeführt.
Privatleistungen / Selbstzahler
Liegt keine akute Erkrankung vor, können Sie alle unsere Angebote als Selbstzahler in Anspruch nehmen.